Schwangerschaftskonflikt und -abbruch

Unerwartete Schwangerschaft? - Wir sind für Sie da

Eine ungeplante Schwangerschaft wirft grundlegende Fragen auf und kann mit Verunsicherung, Ratlosigkeit und widerstrebenden Gefühlen einhergehen. Sie kann eine Krise im Leben einer Frau, eines Mannes oder eines Paares auslösen oder auch eine Chance sein.

Wir begleiten Sie in dieser Entscheidungsphase. Wir helfen Ihnen, Ihre Emotionen einzuordnen und besprechen mit Ihnen die verschiedenen Aspekte der Konfliktsituation, damit Sie eine selbstbestimmte Entscheidung fällen können. Wir können Sie zu Unterstützungsmöglichkeiten und Alternativen wie z. B. Adoption beraten. Sie alleine können beurteilen, was eine Schwangerschaft in Ihrer Situation bedeutet, und entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder beenden wollen. Wir unterstützen Ihren Entscheid.

Unser Angebot umfasst die weitere Begleitung, wenn Sie die Schwangerschaft austragen und eine Perspektive für sich, als Mutter, Vater oder Eltern entwickeln wollen. Wir stehen ebenso an Ihrer Seite, wenn Sie sich entscheiden, die Schwangerschaft abzubrechen.

Schwangerschaftsabbruch

Wünschen oder erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch? Lassen Sie sich von unserem Sekretariat einen Termin für ein Beratungsgespräch geben. In diesem kostenlosen Gespräch bieten wir Ihnen die Gelegenheit, den Entscheid für sich abschliessend zu überprüfen und Ihre Fragen und Unsicherheiten zu klären. Wir beraten Sie zur Methodenwahl und informieren Sie eingehend. Wir gehen mit Ihnen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Abbruch durch und organisieren für Sie einen Termin.

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs werden von Ihrer Krankenkasse unter Berücksichtigung Ihrer Jahresfranchise übernommen. Bei finanziellen Problemen suchen wir mit Ihnen eine Lösung.

Fristenregelung

In der Schweiz kann eine Frau bis zur 12. Schwangerschaftswoche selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden (Strafgesetzbuch, Art. 119).

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche ist in der Schweiz legal, wenn die physische und/oder psychische Gesundheit der schwangeren Frau gefährdet ist. Der Arzt oder die Ärztin hat die Aufgabe, diese Gefahr zu beurteilen und eine Entscheidung zu treffen. Laut Gesetz muss die Gefahr umso grösser sein, je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist (StGB, Art. 119).
Wir können mit Ihnen eine Einschätzung Ihrer Situation und der Möglichkeiten vornehmen und die nächsten Schritte besprechen.

Methoden

Die Schwangerschaft kann bis zur 7. bzw. 9. Schwangerschaftswoche medikamentös abgebrochen werden. Danach wird die chirurgische Methode angewendet. Beide Methoden sind ähnlich wirksam und sicher. Welche Methode Ihnen als geeignet erscheint, sollten Sie zusammen mit Ihrer Beraterin oder Ärztin entscheiden. Nur in seltenen Fällen muss aus rein medizinischen Gründen von der einen oder anderen Methode abgeraten werden.

Ab der ca. 15. Schwangerschaftswoche wird die Schwangerschaft mittels wehenfördernder Mittel abgebrochen. Diese lösen eine Fehlgeburt aus.

Detailierte Informationen zum Ablauf:

Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen

Für junge Frauen unter 16 Jahren schreibt das Gesetz ein Beratungsgespräch mit einer spezialisierten Beratungsstelle vor. Wir sind eine solche vom Kanton dafür bestimmte Stelle und führen die Gespräche unter Wahrung der Schweigepflicht (auch gegenüber den Eltern) durch.